Patienten


Patienteninformation

Krankenkassen

Ich behandele Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen. Hierbei entscheiden im Anschluss an die sogenannte Probatorik (nach den ersten fünf Sitzungen), sowohl Sie als Patient als auch Ich, über die Notwendigkeit und Umfang der benötigten Behandlung. Alles was ich hierfür brauche ist Ihre Versichertenkarte. 

Privatpatienten

Private Krankenversicherungen unterscheiden sich teilweise sehr in ihren Regelungen bezüglich der Übernahme  der Kosten von Psychotherapie. In der Regel werden die probatorischen Sitzungen (ersten fünf Sitzungen) sowie eine bestimmte Anzahl an psychotherapeutischen Sitzungen pro Jahr antragsfrei übernommen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung über die hierfür nötigen Formulare. Bei dem Ausfüllen der Formulare stehe ich Ihnen gerne unterstützend zur Seite. 

Soldaten

Als SoldatIn benötigen Sie eine Überweisung Ihres Truppenarztes mit einem Kostenübernahmeformular für die sogenannte Probatorik (ersten fünf Sitzungen). Im Anschluss besprechen wir gemeinsam die Notwendigkeit und den Umfang der benötigten Behandlung. Diese wird anschließend von mir bei Ihrem Truppenarzt beantragt. 
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